Regeln

Erfolgreiches Arbeiten braucht auch an unserer Schule Regeln.

 

Grundsätze

1. Von der Würde

Die Würde eines jeden Menschen an unserer Oberschule am Wasserturm ist unantastbar. Das bedeutet für uns alle, dass wir uns gegenseitig achten.

2. Vom Gelingen

SchülerInnen und LehrerInnen sind in gleicher Weise verantwortlich für das Gelingen von Unterricht und Freizeit in unserer Schule. Deshalb sollten wir alle miteinander und nicht gegeneinander arbeiten, uns respektieren, über Probleme reden und gemachte Fehler einsehen und daraus lernen.

3. Vom Umgang miteinander

Jede(r) behandelt Mitschüler und Mitschülerinnen, Lehrer und Lehrerinnen so, wie sie/er behandelt werden möchte. Alle bemühen sich um Freundlichkeit, Höflichkeit und Hilfsbereitschaft und Verlässlichkeit.

4. Von den Räumen

Wir gestalten unseren Lebensraum Schule so, dass wir uns alle wohl fühlen. Jede Klasse übernimmt Verantwortung für ihren Raum, Gestaltung, Pflege und Einrichtung der Gebäude und des Geländes.

5. Vom Kritisieren

Kritik ist erwünscht, wenn sie Verbesserungsvorschläge beinhaltet und nicht beleidigend ist. Alle sollten lernen, Kritik zu ertragen.

6. Vom Lernen

Unsere Schule muss den Schülern und Schülerinnen möglichst viele Situationen bieten, in denen Lernen Spaß macht. Das Lernen muss mit dem eigenen Kopf, den eigenen Händen und dem Herzen stattfinden. Jede(r) ist für ihr (sein) eigenes Lernen verantwortlich.

7. Von unserer Verantwortung für die Welt

Unsere Schule soll uns helfen, die Probleme dieser Welt zu erkennen. Gemeinsam sollen Wege erarbeitet werden, die dem Einzelnen zeigen, was er/sie tun kann, um mitzuhelfen.

8. Von der Zusammenarbeit

Um diese unsere Grundsätze verwirklichen zu können, brauchen wir das Vertrauen und die Mitarbeit von allen SchülerInnen, LehrerInnen, MitarbeiterInnen, Eltern und vielen anderen Helfern.

 

Schulordnung (Kurzform)

Die Schule ist für die Schülerinnen und Schüler ein Ort der Erziehung, des Unterrichtes und der Freizeit. Gleichzeitig ist sie Arbeitsplatz für die Lehrer und viele weitere Mitarbeiter. Für die Eltern ist die Schule eine Einrichtung der Zusammenarbeit und Unterstützung zum Wohle ihrer Kinder.

Alle wirken zusammen und bestimmen das Klima, in dem unsere Schule ihren Auftrag erfüllt. Neben den Lehrer und schulischen Mitarbeitern wirken auch die Schüler an der Gestaltung unserer Schule mit, besonders im Klassen-/Flurrat, der Schülervertretung und der Beteiligung an Pausenangeboten. Mehr als 450 Personen arbeiten in der Schule. Dies geht nicht ohne Regeln, die das Miteinander in der Schule ordnen.

Grundsätzlich gilt: Jeder verhält sich in der Schule so, dass er Personen, Einrichtungen und Gegenstände in der Schule und auf dem Schulgelände nicht beeinträchtigt oder beschädigt.

Diese Schule ist grundsätzlich für jeden offen. Besucher müssen sich zu Beginn ihres Besuchs im Schulbüro melden, sich vorstellen und ihren Besuchsgrund nennen. Sollten sie sich nicht angemeldet haben, oder ist ihr Besuch unerwünscht oder unpassend, müssen sie umgehend das Schulgelände verlassen.

Anwesenheit in der Schule: Die Schule kann ab 07.30 Uhr betreten werden. Schüler, deren Unterricht später  beginnt, betreten erst bei Pausenbeginn das Schulgebäude, um andere Klassen nicht zu stören. Während ihres Schultages dürfen Schüler das Schulgelände nur mit Erlaubnis verlassen. Nach Schulschluss verlassen die Schüler das Schulgelände.

Wir halten unsere Schule sauber und trennen unseren Müll. Abfälle und Papier gehören in die dafür vorgesehenen Behälter. Nach der letzten Unterrichtsstunde werden sämtliche Stühle auf die Tische gestellt. Damit unterstützen wir die Reinigungskräfte. Lehrer und Klassendienst sorgen dafür, dass es nicht vergessen wird.

Wir bemühen uns um Pünktlichkeit. Das Klingeln zum Unterrichtsbeginn bedeutet für Schüler und Lehrer, sich unterrichtsbereit zu halten. Wir vermeiden Störungen in Klassenräumen und auf den Fluren. Der berechtigte Anspruch der Schüler und Lehrer auf Pausen macht einen pünktlichen Unterrichtsschluss erforderlich.

Alle Schüler dürfen mit dem Fahrrad und - wenn sie 15 Jahre alt sind - mit einem motorisierten Fahrzeug (Mofa,Roller, …) zur Schule kommen.Versicherungsschutz für Diebstahl und Beschädigung besteht jedoch nicht. Aus Sicherheitsgründen ist das Zweiradfahren auf dem Schulgelände (einschließlich der Gehwege) grundsätzlich nicht gestattet. Motorisierte Fahrzeuge von Lehrern, Mitarbeitern und Schülern werden außerhalb des Schulgeländes abgestellt.

Für das gesamte Schulgelände besteht Rauch -und Alkoholverbot.

Die Benutzung von Handys, Smartphones und Tablets ist für Schüler ab der 7. Klasse nur im Kaland oder mit Erlaubnis erlaubt. Bei einem Verstoß werden diese Geräte eingezogen und spätestens am Ende des Unterrichtstages dem Schüler wieder ausgehändigt. Bei wiederholtem Verstoß wird das Gerät erst dem Erziehungsberechtigten ausgehändigt.

Die Regeln in den Essräumen, den Fachräumen, den Freizeiträumen sowie die vereinbarten Klassenregeln sind Bestandteil der Schulordnung. Sie hängen in den Räumen, für die sie gelten, aus.

Fortwährende Regelverstöße können zu Klassenkonferenzen führen.

Die komplette Schulordnung gibt es hier zum Download.

 

Schulvertrag

Schon zur Aufnahme in die Oberschule am Wasserturm erwarten wir, dass jeder Schüler Verantwortung für das eigene Verhalten übernimmt. Am Ende eines stets obligatorischen Aufnahmegespräches steht die Unterzeichnung unseres Schulvertrages und unserer Grundsätze. Mit diesem Vertrag verpflichten sich Schüler, Lehrer und Eltern zu einem rücksichtsvollen Umgang mit allen an der Schule mitwirkenden Menschen und zum vorsichtigen Umgang mit schulischen und privaten Gegenständen. Die Eltern sichern ihre Unterstützung zu. Auf diese Grundlagen des Zusammenlebens kann sich jeder an unserer Schule jederzeit berufen.

SAW Schulvertrag zum Download