Regeln

Erfolgreiches Arbeiten braucht auch an unserer Schule Regeln.

 

Grundsätze

1. Von der Würde

Die Würde eines jeden Menschen an unserer Oberschule am Wasserturm ist unantastbar. Das bedeutet für uns alle, dass wir uns gegenseitig achten.

2. Vom Gelingen

SchülerInnen und LehrerInnen sind in gleicher Weise verantwortlich für das Gelingen von Unterricht und Freizeit in unserer Schule. Deshalb sollten wir alle miteinander und nicht gegeneinander arbeiten, uns respektieren, über Probleme reden und gemachte Fehler einsehen und daraus lernen.

3. Vom Umgang miteinander

Jede(r) behandelt Mitschüler und Mitschülerinnen, Lehrer und Lehrerinnen so, wie sie/er behandelt werden möchte. Alle bemühen sich um Freundlichkeit, Höflichkeit und Hilfsbereitschaft und Verlässlichkeit.

4. Von den Räumen

Wir gestalten unseren Lebensraum Schule so, dass wir uns alle wohl fühlen. Jede Klasse übernimmt Verantwortung für ihren Raum, Gestaltung, Pflege und Einrichtung der Gebäude und des Geländes.

5. Vom Kritisieren

Kritik ist erwünscht, wenn sie Verbesserungsvorschläge beinhaltet und nicht beleidigend ist. Alle sollten lernen, Kritik zu ertragen.

6. Vom Lernen

Unsere Schule muss den Schülern und Schülerinnen möglichst viele Situationen bieten, in denen Lernen Spaß macht. Das Lernen muss mit dem eigenen Kopf, den eigenen Händen und dem Herzen stattfinden. Jede(r) ist für ihr (sein) eigenes Lernen verantwortlich.

7. Von unserer Verantwortung für die Welt

Unsere Schule soll uns helfen, die Probleme dieser Welt zu erkennen. Gemeinsam sollen Wege erarbeitet werden, die dem Einzelnen zeigen, was er/sie tun kann, um mitzuhelfen.

8. Von der Zusammenarbeit

Um diese unsere Grundsätze verwirklichen zu können, brauchen wir das Vertrauen und die Mitarbeit von allen SchülerInnen, LehrerInnen, MitarbeiterInnen, Eltern und vielen anderen Helfern.

 

Schulordnung

Schulordnung der Oberschule am Wasserturm

Die Schule ist für die Schülerinnen und Schüler ein Ort des Lernens, der Erziehung, des Unterrichts und der Freizeit. Gleichzeitig ist sie Arbeitsplatz für die Lehrkräfte, den Hausmeister, die Sekretärin, den Schulassistenten, die Reinigungskräfte und weitere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Alle an der Schulgemeinschaft Beteiligten sollen sich wohlfühlen.

  1. Schulbeginn

Die unterrichtende Lehrkraft holt alle Schülerinnen und Schüler unmittelbar nach dem ersten Klingeln vom Aufstellplatz auf dem Schulhof ab. Der Jahrgang 9 und 10 darf mit dem ersten Klingeln selbstständig den Unterrichtsraum aufsuchen.

Das Klingeln zum Unterrichtsbeginn bedeutet für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte, dass sie sich unterrichtsbereit auf ihrem Platz befinden. Wir beginnen pünktlich mit dem Unterricht.

  1. Schulschluss

Nach Schulschluss um 15:10 Uhr verlassen die Schülerinnen und Schüler das Schulgebäude.

  1. Verhalten in der Schule
  • Jeder verhält sich in der Schule so, dass Personen, Einrichtungen und Gegenstände in der Schule und auf dem Schulgelände nicht beeinträchtigt bzw. beschädigt werden.
  • Wir sind respektvoll, höflich und beleidigen uns nicht.
  • Wir halten unsere Schule sauber und ordentlich. Abfälle und Papier gehören in die dafür vorgesehenen Behälter.
  • Nach der letzten Unterrichtsstunde werden sämtliche Stühle hochgestellt, gefegt, Fenster geschlossen und das Licht gelöscht. Lehrkräfte und Klassendienst sorgen dafür, dass das nicht vergessen wird.
  • Während der Schulzeit bleiben wir auf dem Schulgelände. Ausnahmen müssen mit Lehrkräften besprochen sein. Eine Notiz für die Aufsicht wird mitgegeben.
  1. Nutzung von Handys und elektronischen Medien
  • Die Benutzung von Handys, elektronischen Medien bzw. allen damit verbundenen Geräten (z.B. Kopfhörern) ist während der Schulzeit (bis 15:10 Uhr) für Schülerinnen und Schüler nicht gestattet und die Geräte dürfen nicht sichtbar sein. Bei einem Verstoß werden diese eingezogen und in der Regel am Ende des Unterrichtstages dem Schüler/der Schülerin wieder ausgehändigt. Bei wiederholtem Verstoß wird das Gerät nur den Erziehungsberechtigten ausgehändigt.
  1. Schulweg
  • Alle Schülerinnen und Schüler nutzen den direkten Weg zur Schule und den direkten Nachhauseweg, auf dem sie somit auch gesetzlich unfallversichert sind.
  1. Nutzung des schuleigenen Netzwerks
  • Es gilt die I-Serv Benutzerordnung. Ohne eine unterschriebene Einverständnis-erklärung, in der die Nutzerin / der Nutzer diese Benutzerordnung anerkennt, ist eine Nutzung von IServ und damit des Schulnetzes nicht möglich.
  1. Pausenregelungen
  • Das Fußballspielen ist nur auf dem Kleinspielfeld erlaubt.
  • Der Aufenthalt der einzelnen Jahrgänge ist gesondert in dem Pausenkonzept geregelt, welches Bestandteil der Schulordnung ist.
  1. Demokratisches Grundverständnis
  • An unserer Schule sind keine Bilder oder Zeichen erlaubt, die diskriminieren, Gewalt verherrlichen oder antidemokratisch sind.
  1. Mietfächer der Schülerinnen und Schüler
  • Die angemieteten Fächer der Schülerinnen und Schüler müssen regelmäßig aufgeräumt werden. Speziell ist darauf zu achten, dass benutztes Sportzeug nicht in diesem Fach gelagert und regelmäßig zur Wäsche mit nach Hause genommen wird.
  1. Kleider und Kosmetik
  • Wir kleiden uns angemessen.
  • Kosmetik sollte dezent eingesetzt werden, insbesondere in den Jahrgängen 5 und 6.
  • Die Benutzung von Sprühdeos ist verboten.
  • Caps und Mützen tragen wir nicht in den Gebäuden.
  1. Essen und Trinken
  • Essen und Trinken im Unterricht ist grundsätzlich nur mit Zustimmung der zuständigen Lehrkraft erlaubt.
  • Wir ernähren uns ausgewogen, gesund und möglichst zuckerfrei. Wir verzichten auf Chips, Energydrinks, gesüßte oder koffeinhaltige Getränke sowie Getränke aus Dosen.
  • Kaugummis sind verboten.
  1. Mitbringen gefährlicher oder gefährdender Gegenstände
  • Das Mitbringen gefährlicher oder gefährdender Gegenstände (z.B. Messer, Waffen jeder Art, Feuerwerkskörper, Spraydosen, Laserpointer etc.) ist strikt untersagt (siehe Waffenerlass).
  1. Drogenverbot
  • Das Mitbringen, Konsumieren und Verteilen von sämtlichen Drogen (Alkohol, Zigaretten, etc.) ist verboten. Unter dieses Verbot fällt auch das Nutzen und Mitbringen von Vapes.

Bei einzelnen Verstößen gegen diese Schulordnung erfolgt eine Erziehungsmaßnahme. Die Eltern werden über den Verstoß im Logbuch informiert.

Fortwährende Regelverstöße bzw. der Verstoß gegen Punkt 13 führen zu Klassenkonferenzen/Ordnungsmaßnahmenkonferenzen und können zum Ausschluss vom Unterricht führen.

Beschluss der Gesamtkonferenz am 25.09.2024.

Download der Schulordnung

Schulvertrag

Schon zur Aufnahme in die Oberschule am Wasserturm erwarten wir, dass jeder Schüler Verantwortung für das eigene Verhalten übernimmt. Am Ende eines stets obligatorischen Aufnahmegespräches steht die Unterzeichnung unseres Schulvertrages und unserer Grundsätze. Mit diesem Vertrag verpflichten sich Schüler, Lehrer und Eltern zu einem rücksichtsvollen Umgang mit allen an der Schule mitwirkenden Menschen und zum vorsichtigen Umgang mit schulischen und privaten Gegenständen. Die Eltern sichern ihre Unterstützung zu. Auf diese Grundlagen des Zusammenlebens kann sich jeder an unserer Schule jederzeit berufen.

SAW Schulvertrag zum Download