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Schulordnung der Oberschule am Wasserturm

Schulordnung der Oberschule am Wasserturm

Die Schule ist für die Schülerinnen und Schüler ein Ort des Lernens, der Erziehung, des Unterrichts und der Freizeit. Gleichzeitig ist sie Arbeitsplatz für die Lehrkräfte, den Hausmeister, die Sekretärin, den Schulassistenten, die Reinigungskräfte und weitere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Alle an der Schulgemeinschaft Beteiligten sollen sich wohlfühlen.

1. Schulbeginn

Ab 07:40 Uhr stehen die beiden Essräume für alle Schüler*innen bis zum Unterrichtsbeginn um 07:55 Uhr zur Verfügung.

Es darf lediglich der Eingang beim Sekretariat genutzt werden.

Es werden ausschließlich die Toiletten im Nordflügel (Erdgeschoss und 1. OG) genutzt.

Alle Schülerinnen und Schüler dürfen mit dem ersten Klingeln selbstständig den Unterrichtsraum aufsuchen.

Regelungen für die Jahrgänge, die in der Johannes-Rabeler-Schule unterrichtet werden, werden zu Schuljahresbeginn mit den

Schüler*innen vereinbart.

Das Klingeln zum Unterrichtsbeginn bedeutet für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte, dass sie sich unterrichtsbereit auf ihrem Platz befinden.

Wir beginnen pünktlich mit dem Unterricht.

2. Schulschluss

Nach Schulschluss um 15:10 Uhr verlassen die Schülerinnen und Schüler das Schulgebäude.

3. Verhalten in der Schule

Jeder verhält sich in der Schule so, dass Personen, Einrichtungen und Gegenstände in der Schule und auf dem Schulgelände nicht beeinträchtigt bzw. beschädigt werden.

Wir sind respektvoll, höflich und beleidigen uns nicht.

Wir halten unsere Schule sauber und ordentlich. Abfälle und Papier gehören in die dafür vorgesehenen Behälter.

Nach der letzten Unterrichtsstunde werden sämtliche Stühle hochgestellt, gefegt, Fenster geschlossen und das Licht gelöscht. Lehrkräfte und Klassendienst sorgen dafür, dass das nicht vergessen wird.

Während der Schulzeit bleiben wir auf dem Schulgelände. Ausnahmen müssen mit Lehrkräften besprochen sein. Eine Notiz für die Aufsicht wird mitgegeben.

4. Nutzung von Handys und elektronischen Medien

Die Benutzung von Handys, elektronischen Medien bzw. allen damit verbundenen Geräten (z.B. Kopfhörern) ist während der Schulzeit (07:55 Uhr bis 15:10 Uhr) für Schülerinnen und Schüler nicht gestattet und die Geräte dürfen nicht sichtbar sein.

Die Nutzung dieser Geräte ist bis zum ersten Klingeln um 07:55 Uhr auf dem Pausenhof erlaubt.

Bei einem Verstoß werden diese eingezogen und in der Regel am Ende des Unterrichtstages dem Schüler/der Schülerin wieder ausgehändigt. Bei wiederholtem Verstoß wird das Gerät nur den Erziehungsberechtigten ausgehändigt.

5. Schulweg

Alle Schülerinnen und Schüler nutzen den direkten Weg zur Schule und den direkten Nachhauseweg, auf dem sie somit auch gesetzlich unfallversichert sind.

6. Nutzung des schuleigenen Netzwerks

Es gilt die I-Serv Benutzerordnung. Ohne eine unterschriebene Einverständniserklärung, in der die Nutzerin / der Nutzer diese Benutzerordnung anerkennt, ist eine Nutzung von IServ und damit des Schulnetzes nicht möglich.

7. Pausenregelungen

Das Fußballspielen ist nur auf dem Kleinspielfeld erlaubt.

Der Aufenthalt der einzelnen Jahrgänge ist gesondert in dem Pausenkonzept geregelt, welches Bestandteil der Schulordnung ist.

8. Demokratisches Grundverständnis

An unserer Schule sind keine Bilder oder Zeichen erlaubt, die diskriminieren, Gewalt verherrlichen oder antidemokratisch sind.

9. Mietfächer der Schülerinnen und Schüler

Die angemieteten Fächer der Schülerinnen und Schüler müssen regelmäßig aufgeräumt werden. Speziell ist darauf zu achten, dass benutztes Sportzeug nicht in diesem Fach gelagert und regelmäßig zur Wäsche mit nach Hause genommen wird.

10. Kleider und Kosmetik

Wir kleiden uns angemessen.

Kosmetik sollte dezent eingesetzt werden, insbesondere in den Jahrgängen 5 und 6.

Die Benutzung von Sprühdeos ist verboten.

Caps und Mützen tragen wir nicht in den Gebäuden.

11. Essen und Trinken

Essen und Trinken im Unterricht ist grundsätzlich nur mit Zustimmung der zuständigen Lehrkraft erlaubt.

Wir ernähren uns ausgewogen, gesund und möglichst zuckerfrei. Wir verzichten auf Chips, Energydrinks, gesüßte oder koffeinhaltige Getränke sowie Getränke aus Dosen.

Kaugummis sind verboten.

12. Mitbringen gefährlicher oder gefährdender Gegenstände

Das Mitbringen gefährlicher oder gefährdender Gegenstände (z.B. Messer, Waffen jeder Art, Feuerwerkskörper, Spraydosen, Laserpointer etc.) ist strikt untersagt (siehe Waffenerlass).

13. Drogenverbot

Das Mitbringen, Konsumieren und Verteilen von sämtlichen Drogen (Alkohol, Zigaretten, etc.) ist verboten. Unter dieses Verbot fällt auch das Nutzen und Mitbringen von Vapes.

Bei einzelnen Verstößen gegen diese Schulordnung erfolgt eine Erziehungsmaßnahme. Die Eltern werden über den Verstoß im Logbuch informiert.

Fortwährende Regelverstöße bzw. der Verstoß gegen Punkt 13 führen zu Klassenkonferenzen/Ordnungsmaßnahmenkonferenzen und können zum Ausschluss vom Unterricht führen.

 

Beschluss der Gesamtkonferenz vom 16.03.2026